Unternehmen können unterschiedliche Gründe haben, wenn das Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz diskutiert wird. Der Verdacht auf Diebstahl ist nur einer der Aspekte, die den Wunsch nach Mitarbeiterüberwachung entfachen können – sowohl in Bezug auf materielle als auch auf immaterielle Güter.
Immer mehr Arbeitnehmer nutzen das Homeoffice, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Situation. Aus Unternehmersicht entsteht dadurch ein Kontrollverlust in Bezug auf Arbeits- und Pausenzeiten. Doch wie kann man diesem Umstand Abhilfe schaffen?
Eine Möglichkeit ist die Kameraüberwachung des Arbeitsplatzes. Um diese jedoch rechtskonform durchzuführen, müssen einige Punkte beachtet werden. Welche das sind, erläutern wir Ihnen in unserem heutigen Blogartikel
1. Wann rechtfertigt Videoüberwachung am Arbeitsplatz?
Aus Sicht des Arbeitgebers gibt es vielfältige Gründe für den Bedarf an Videoüberwachung: Der Verdacht, dass es vermehrt zu Diebstählen kommt, ist nur ein möglicher Anwendungsbereich. Auch die Vermutung, dass Mitarbeiter sich während der Arbeitszeit zunehmend mit privaten Dingen beschäftigen, kann den Ausschlag geben.
Darüber hinaus sind zu lange Pausen oder das vorzeitige Beenden der Arbeit weitere Gründe, warum Arbeitgeber das Bedürfnis nach Videoaufzeichnungen verspüren.
Welche Regeln gelten nun im Einzelnen? Was ist zulässig und welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden?
Speicher- und Aufzeichnungsdauer sowie Beweisverwertungsverbote sind wichtige Eckpfeiler, die es hier zu beachten gilt. Damit Sie mit Ihren Videoaufzeichnungen auf der sicheren Seite sind, lesen Sie unbedingt unseren Artikel bis zum Schluss.
2. Welche Regeln gelten?
In unseren Ratgebern finden Sie bereits einen umfangreichen Artikel zu den generellen rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung. Hier fassen wir die wesentlichen Punkte für den Arbeitsplatz zusammen.
Sie sollten sich vorab klarmachen, zu welchem Zweck Sie die Überwachung installieren möchten. Da hier mehrere Vorschriften ineinandergreifen – wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – kann es sonst zu hohen Geld- oder gar mehrjährigen Haftstrafen kommen.
Eine wichtige Grundlage bildet eine Einverständniserklärung. Ein Muster dieser Erklärung finden Sie weiter unten auf unserer Seite.
Zudem ist das Recht am eigenen Bild zu beachten. Eine Videoüberwachung des Arbeitnehmers stellt prinzipiell einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.
Auch bedarf es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Einwilligung.
Arbeitnehmer sind durch das Bundesarbeitsgericht geschützt: Sie unterliegen der Schutzwürdigkeit durch den Arbeitgeber. Dies soll sicherstellen, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht unverhältnismäßig sind. Ein einschneidender Eingriff in die Grundfreiheiten wäre zum Beispiel das Aufzeichnen von Gesprächen in der Kaffeeküche.
Arbeitnehmer sollten sich trotz Überwachung noch frei äußern dürfen. Deshalb gilt auch der Grundsatz der tonlosen Aufzeichnung.
Beachten Sie: Das Einverständnis zur Videoaufnahme ist schriftlich einzuholen. Der Mitschnitt von Ton ist rechtswidrig.
Wer jetzt auf die Idee kommt, einfach Attrappen zu installieren, wird enttäuscht. Auch für funktionsuntüchtige Kameras gelten die gleichen Spielregeln.
Einverständniserklärung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Um die Videoüberwachung datenschutzkonform einzuführen, haben wir Ihnen eine Mustervorlage erstellt. Bitte passen Sie diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen an und finalisieren Sie sie mit einem Anwalt:
Einverständniserklärung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Zwischen
[Firma/Arbeitgeber]
und
[Arbeitnehmer]
wird die folgende Vereinbarung zur Videoüberwachung gemäß Datenschutzgesetz getroffen. Diese ist eindeutig, freiwillig und jederzeit schriftlich widerrufbar.
Die vorgesehenen Überwachungskameras dienen dazu, die Mitarbeiter und das Unternehmen vor den folgenden Gefahren zu schützen:
- Überfällen
- Einbruch und Vandalismus
- Diebstählen sowie
- der Strafverfolgung dieser Tatbestände
Die Arbeitszeiterfassung erfolgt nicht über diese Videoaufnahmen.
Die Standorte der Videoüberwachung werden im Folgenden aufgelistet. Bitte kreuzen Sie an, welchen Standorten Sie zustimmen:
- ☐ Videokamera 1: [Standort]
- ☐ Videokamera 2: [Standort]
[Ort, Datum]
_____________________________ _____________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers Unterschrift des Arbeitgebers
Für eine dauerhafte Überwachungsmaßnahme integrieren Sie am besten die Einverständniserklärung in Ihre Betriebsvereinbarung. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, sollten Sie diesen unbedingt in die Abstimmung einbeziehen. So agieren Sie in Einklang mit geltendem Recht.
Eine Videoüberwachung bedarf eines sogenannten berechtigten Interesses des Arbeitgebers. Was versteht der Gesetzgeber darunter?
Als Unternehmer haben Sie das Hausrecht bzw. das Eigentumsrecht, um Ihr Firmeneigentum zu schützen. Wenn es Anhaltspunkte für Diebstahlverdacht gibt, ist die anlassbezogene heimliche Überwachung zur Aufdeckung der Straftat möglich.
Interessant: Nicht nur der Schutz Ihres Eigentums wird durch eine professionelle Videoüberwachung gewährleistet. Das Monitoring des Arbeitsalltages kann auch zu einer verbesserten Feedbackkultur führen.
Beachten Sie jedoch, dass diese Überwachung unbedingt zeitlich begrenzt sein muss. Außerdem darf, wie bereits erwähnt, unter keinen Umständen der Ton mitgeschnitten werden. Wie die geltenden Fristen aussehen, erklären wir im weiteren Verlauf unseres Artikels.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Vor- und Nachteile
Pro | Contra |
---|---|
Monitoring des Arbeitsalltags für besseres Feedback | Angst vor Kontrollverlust bei den Beschäftigten |
Gleichberechtigung aller Beschäftigten | Mitarbeiter befürchten ständige Bewertung |
Schutz vor Überfällen | Möglicher Eingriff in die Privatsphäre |
Abschreckung von Einbrechern und Vandalen | |
Diebstahlschutz |
Wie Sie sehen, sind die Vorteile einer Videoüberwachung erheblich.
Die präventive Kameraüberwachung des Verkaufsraumes kann potenzielle Einbrecher abschrecken oder internen Betrug verhindern, indem Mitarbeiter davon abgehalten werden, den Kassenbereich zu plündern.
Aber nicht nur der Schutz Ihres Eigentums wird durch eine professionelle Videoüberwachung gewährleistet.
Das Monitoring des Arbeitsalltages kann zu einer verbesserten Feedbackkultur führen. Gerade im Homeoffice kann es passieren, dass man den Anschluss an seine Mitarbeiter verliert und keine Aussage über deren Verhalten treffen kann. Mögliches Fehlverhalten geht gänzlich unter – nicht so mit unseren modernen Videokameras.
3. Speicherfrist der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung, insbesondere die heimliche, muss sofort enden, wenn der Zweck der Überwachung erfüllt ist. Damit einher geht die unverzügliche Löschung aller Aufzeichnungen. Die Zweckerfüllung kann beispielsweise vorliegen, wenn der Tatbestand des Diebstahls bestätigt wurde.
Gemäß des Grundsatzes der Speicherbegrenzung und Datenminimierung gilt es, so wenig wie möglich personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu speichern.
Selbst mit Zustimmung der Arbeitnehmer unterliegen die Aufnahmen Löschfristen. Das bedeutet, dass diese Aufzeichnungen regelmäßig, jedoch spätestens nach zehn Tagen, endgültig gelöscht werden müssen. Diese Fristen sind strikt einzuhalten.
4. Fazit zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Die Videoüberwachung des Arbeitsplatzes kann präventiv sehr hilfreich sein. Wichtig ist, die Mitarbeiter von Beginn an über Sinn und Zweck der Videoaufzeichnungen zu informieren.
Ein gut vorbereitetes Kick-off-Meeting kann Synergien schaffen und die Wahrnehmung in Richtung Schutzfunktion der Kameras stärken.
Es sollten dabei klar die Präventionsvorteile herausgestellt werden, um mögliche Vorurteile auszuräumen.
Je deutlicher Sie die Funktionsweise und die Intention hinter der Videoaufzeichnung kommunizieren, desto mehr können Sie das Vertrauen der Mitarbeiter in diese Maßnahme stärken.
Gerade in Unternehmensbereichen, in denen es vermehrt zu externem Diebstahl kommt, kann diese Maßnahme abschreckend wirken, sodass die Diebstahlrate massiv sinkt. So fühlen sich die Mitarbeiter sicherer, und der damit einhergehende Verwaltungsaufwand entfällt.
Betonen Sie auch, dass Ihre Feedbackkultur von dieser Maßnahme profitieren kann. Vereinbaren Sie messbare Ziele, die beispielsweise ein halbes Jahr nach Beginn der Maßnahme evaluiert werden. Dieses verbesserte Feedback kann das Vertrauen in die Maßnahme und deren Weiterführung stärken.
5. Häufige Fragen zur Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Was darf der Arbeitgeber überwachen?
Nach vorheriger Zustimmung durch die Angestellten darf prinzipiell alles überwacht werden, außer private Räumlichkeiten. Hierzu zählen
beispielsweise die Sanitär- und Umkleideräume.
Ist Videoüberwachung als Schutz vor Diebstahl am Arbeitsplatz erlaubt?
Die präventive Überwachung kann gerade externe Diebe abhalten. Jedoch gilt auch hier die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern und gegebenenfalls der Einbezug des Betriebsrates.
Erlauben das neue BDSG und die DSGVO eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz?
Ja, die Videoüberwachung ist erlaubt, solange der Beschäftigte ausreichend darüber informiert wird und die Zustimmung freiwillig erfolgt.
Wann ist eine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?
Die heimliche Überwachung ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wie beispielsweise bei Verdacht auf eine Straftat.
Disclaimer: Die Ausführungen in diesem Artikel stellen nur eine Orientierungshilfe dar. Sie erfolgen ohne Gewähr und können den rechtlichen Rat im Einzelfall nicht ersetzen. Konsultieren Sie daher vor der Installation und Inbetriebnahme von Überwachungskameras ggf. einen spezialisierten Juristen.